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Wetscher GmbH
Zillertalstraße 30
6263 Fügen
Firmensitz: Fügen · FN 518140x · FB-Gericht: LG Innsbruck
UID-Nr. ATU 74705303
email@wetscher.com
Telefon: +43 (0)5288 600
Geschäftsführer:
Ing. Martin Wetscher
(1) Ingenieurbüro für Innenarchitektur
(2) Einzelhandel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren
(3) Tischlergewerbe
(4) Werbeagentur
ACRIBA GmbH
Altmahd 73
6134 Vomp
www.acriba.at
Ulrich Steinlechner
www.ulrichsteinlechner.at
1. Geltung der Bedingungen
2. Vertragsabschluss
3. Gewährleistung
4. Produkthaftung
5. Eigentumsvorbehalt
6. Zahlungsbedingungen und Verzug
7. Terminverlust
8. Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften
9. Stornogebühr
10. Preise, Abnahme und Lieferung der Waren
11. Verpackungsmaterial
12. EDV-Daten
13. Haftung mehrerer Käufer
14. Anzuwendendes Recht
Die Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Nebenabreden zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters, sind nur gültig, wenn sie – Verbrauchergeschäfte ausgenommen – schriftlich vereinbart werden. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Verkauf für beide Teile abgeschlossen und verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterware bzw. abgelehntes Holz, können wir nicht akzeptieren. Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Käufers als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessener rechtzeitiger Weisung treffen den Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen. Serienmäßig hergestellte Möbel und Raumausstattungswaren werden nach Modell verkauft. Es besteht also kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsmuster.
Begehrt der Käufer Wandlung oder Preisminderung, können wir uns als Verkäufer von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Bewirkung einer Verbesserung, bzw. – bei Suchen einer bestimmten Gattung – durch Austausch der mangelnden Sache binnen einer angemessenen Frist von – mangels anderer Vereinbarungen höchstens 8 Wochen – befreien. Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertig werden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden und Folgeschäden welche in Folge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir einzustehen haben, verursacht werden. Für Personenschäden, die von uns oder einem unserer Gehilfen verursacht wurden, haften wir jedoch auch dann, wenn diese nur leicht fahrlässig herbeigeführt wurden. Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Der Käufer kann an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.
Gegen Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz können wir uns durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien. Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. aller Nebengebühren, bei Hereinnahme von diskontfähigen Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung) in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur Begleichung der Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Pfändung – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
Wir behalten uns vor, bis max. ein Drittel der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. der Zustellung der Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bank oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere Forderung erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen trägt der Kunde. Der Käufer kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über der Sekundärmarktrendite, mindestens jedoch 10 %, zu verrechnen. Zusätzlich hat der Kunde Mahnspesen in Höhe von pauschal € 10,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr € 10,- zu ersetzen. Bei erfolgloser 2. Mahnung sind wir berechtigt ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Satzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 25 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.
Wurde ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen seit mindestens sechs Wochen gem. § 13 KSchG das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
Dem Käufer kommt in der von § 3/I KSchG erfassten Fällen (Haustürgeschäften) ein Rücktrittsrecht zu. Hat der Verbraucher daher seine Vertragserklärung weder in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinen Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann der Käufer dann vom Vertrag oder Vertragsantrag nur dann zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt haben (z.B. Aussicht auf einen Kredit), nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten (§ 3/II KSchG). Der Rücktritt kann in beiden Fällen binnen einer Woche erklärt werden, wenn der Kunde eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Im zweiten Fall beginnt die Frist zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.
Ein Vertragsrücktritt ist ansonsten nur aus wichtigem Grund zulässig. Soweit wir einem nicht gerechtfertigten Rücktritt zustimmen, sind wir berechtigt, vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes, eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % des Verkaufspreises zu verrechnen. Dieser Schadenersatz kann insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen, Reisen u.ä. betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Fall des Rücktritts des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an entsprechenden Planungsunterlagen geltend.
Unsere Verkaufspreise beinhalten die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung. Die Verkaufspreise verstehen sich bei Verbrauchergeschäften inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefertermine gelten immer als Richttermine. Wurde dieser unverbindliche Richttermin um mehr als drei Wochen überschritten, kann uns der Käufer eine angemessene, mind. 14 Tage umfassende Nachfrist setzen. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen. Diese sind bei Lieferung fällig. Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer. Auf Wunsch werden gegen ein zusätzliches zum Abholpreis zu leistendes Entgelt sämtliche bei uns gekauften Gegenstände zugestellt, aufgestellt oder montiert. Hat der Käufer die gekaufte Ware nicht zum vereinbarten Termin übernommen, sind wir berechtigt, die Vertragsware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Sind seit Beginn des Annahmeverzuges mind. zwei Monate verstrichen, können wir in diesem Fall zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend weitergeben. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist können wir aber auch jederzeit vom Vertrag zurücktreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt an einen anderen Kunden weiterverkaufen. Für diesen Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 25 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im Geschäftsbetrieb unseres Vorlieferanten, wie Streiks, Aussperrungen oder Elementarereignissen, gilt eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart.
Das Rückgaberecht im Sinne der Verpackungsverordnung ist auf Verpackungen der Art, Form und Größe, welche wir in unserem Sortiment führen, beschränkt.
Der Käufer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in unserer Kundendatei aufgenommen werden und er so über unsere Produkte, Neuheiten und Veranstaltungen bzw. Preisaktionen informiert werden kann.
Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gemäß ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Sollte eine dieser vertraglichen Vereinbarungen aus irgendeinem Grunde, insbesondere nach dem KSchG, unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der übrige Teil trotzdem gültig.